
1. Antrag
Sie können Ihren Antrag auf Leistungen online, per Post oder durch einen Besuch bei uns stellen.
Unsere Büros finden Sie hier (Link zur Kartensuche)

2. Nicht vergessen
Unter dem Punkt „Bearbeitungsdauer und gut zu wissen“ erfahren Sie, welche Unterlagen wir zur Beurteilung Ihres Leistungsanspruches benötigen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Mietverträge handeln, wenn Sie Wohngeld beantragen, oder um Bescheinigungen für das Fehlen des Kindes bei Anträgen auf zeitweiliges Elterngeld. Wenn Sie die Unterlagen bereits bei Antragstellung einreichen, können wir Ihren Fall schneller bearbeiten. Denken Sie daran, den Antrag vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.

3. Wir beurteilen den Leistungsanspruch
Wir lesen Ihren Antrag durch. Gegebenenfalls bitten wir Sie um Vervollständigung der Angaben oder Unterlagen.

4. Bescheid
Sie erhalten entweder einen Auszahlungsbescheid oder einen schriftlichen Bescheid (in schwedischer Sprache).
Hier erfahren Sie, wie viel Geld Ihnen zusteht und wann dieses Geld ausgezahlt wird.
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie bei der Försäkringskassan
eine erneute Prüfung beantragen. Schreiben Sie hierzu an die Försäkringskassan und geben Sie an, welcher Bescheid erneut geprüft werden soll, die von Ihnen gewünschte Änderung des Bescheides und Ihre Gründe hierfür. Geben Sie auch Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum (ggf. Ihre schwedische Personenkennzahl), Ihre Anschrift und Rufnummer an. Wenn Sie einen Bevollmächtigten in Anspruch nehmen, ist eine Vollmacht in Originalform beizulegen.
Der Brief muss innerhalb von zwei Monaten ab dem Tag Ihrer Kenntnisnahme von dem Bescheid bei der Försäkringskassan eingegangen sein.

5. Wann wird die Leistung ausgezahlt?
Wie lange es von Antragstellung bis zur Auszahlung dauert, hängt von der Art der Leistung ab. Aktuelle Informationen über Bearbeitungsdauer und Auszahlungstage für verschiedene Leistungen finden Sie unter dem Punkt „Bearbeitungsdauer und gut zu wissen“.