Eingliederungsgeld [etableringsersättning] erhalten alle Personen, die neu in Schweden zugezogen sind. Sie erhalten das Eingliederungsgeld, wenn für Sie bei der schwedischen Arbeitsagentur "Arbetsförmedlingen" ein Eingliederungsprogramm [etableringsplan] erstellt wurde. Wenn Sie Kinder haben, können Sie außerdem eine Eingliederungszulage [etableringstillägg] beantragen. Wohnen Sie alleine, können Sie Wohngeld [bostadsersättning] erhalten.
Was ist das Eingliederungsgeld und wie beantrage ich es?
Wenn für Sie ein Eingliederungsprogramm bei der Arbetsförmedlingen [etableringsplan hos Arbeitsförmedlingen] erstellt wurde, können Sie Eingliederungsgeld beantragen. Der Antrag auf Eingliederungsgeld wird bei der schwedischen Agentur für Arbeit, "Arbetsförmedlingen", gestellt.
Was ist die Eingliederungszulage und wie beantrage ich sie?
Wer einen Anspruch auf Eingliederungsgeld hat, kann außerdem eine Eingliederungszulage beantragen, wenn eigene Kinder im selben Haushalt wohnen. Sie können höchstens 4 500 Kronen Eingliederungszulage erhalten. Den Antrag können Sie auf den untenstehenden Formularen stellen.
FK 6700 Ansökan om etableringstillägg (pdf 113 kB, öffnet neues Fenster)
Sie können die Formulare außerdem telefonisch unter 020-524 524 bestellen.
Was ist Wohngeld und wie beantrage ich es?
Wenn Sie Anspruch auf Eingliederungsgeld haben, können Sie auch Wohngeld erhalten, wenn Sie allein in einer eigenen Wohnung leben.
Sie können maximal 3 900 Kronen Wohngeld erhalten. Den Antrag können Sie auf den untenstehenden Formularen stellen.
Antrag auf Wohngeld:
FK 6703 Ansökan om bostadsersättning (pdf 107 kB, öffnet neues Fenster)
Sie können die Formulare außerdem telefonisch unter 020-524 524 bestellen.
Weitergehende Informationen
4143 (Etablierungsbeitrag), Etablierungszuschlag und Wohngeld [pdf 608 kB, öffnet neues Fenster]