Ihr persönlicher Sachbearbeiter wird sich innerhalb einer Woche nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sie erhalten dann Informationen darüber, bis wann wir voraussichtlich in Ihrem Fall entschieden haben werden. Sie können von einer zirka viermonatigen Bearbeitungsdauer ausgehen.
Gut zu wissen!
• Wenn Sie Anspruch auf Aktivitätszuschuss haben, kann auch ein Anspruch auf Wohnzulage bestehen.
Diese Serviceverpflichtung gilt für Fälle, die ab dem 1. Dezember 2009 eingegangen sind.
Sofern uns alle notwendigen Informationen vorliegen, dauert die Bearbeitung Ihres Falls höchstens 30 Tage.
Sollten weitere Informationen oder Unterlagen erforderlich sein oder falls wir Ihren Fall eingehender untersuchen müssen, kann die Bearbeitung länger dauern. In diesem Fall setzen wir uns innerhalb einer Woche mit Ihnen in Verbindung.
Gut zu wissen!
• Wenn Sie vor kurzem umgezogen sind, sollten Sie kontrollieren, ob Sie unter der neuen Adresse gemeldet sind.
• Wenn Sie in einer Mietwohnung wohnen, vergessen Sie bitte nicht, Ihrem Antrag den Mietvertrag und eine Mietkostenaufstellung beizulegen. Wenn Sie früher bereits Wohngeld beantragt haben und nicht umgezogen sind, müssen Sie Ihrem Antrag lediglich die aktuelle Mietkostenaufstellung beilegen.
• Wenn Sie Wohnungsinhaber sind oder in einem Einfamilienhaus leben, vergessen Sie bitte nicht, den Abtretungs- oder Übertragungsvertrag sowie eine Kostenaufstellung beizulegen. Wenn Sie einen Kredit aufgenommen haben, legen Sie bitte auch aktuelle Informationen über die Höhe der Schulden und Zinsen bei. Wenn Sie Wohnungsinhaber sind und früher bereits Wohngeld beantragt haben, reichen Sie bitte die aktuelle Kostenaufstellung ein. Machen Sie ebenfalls Angaben zu eventuellen Krediten und zu den Kreditzinsen.
Sofern uns alle notwendigen Informationen vorliegen, dauert die Bearbeitung Ihres Falls höchstens 30 Tage.
Sollten weitere Informationen oder Unterlagen erforderlich sein oder falls wir Ihren Fall eingehender untersuchen müssen, kann die Bearbeitung länger dauern. In diesem Fall setzen wir uns innerhalb einer Woche mit Ihnen in Verbindung.
Gut zu wissen!
• Nutzen Sie gerne unseren Online-Elternservice. Hier können Sie planen, wie Ihr Elterngeld ausgezahlt werden soll, und Sie sehen, wie viele Tage Ihnen noch für Ihr Kind zustehen. Sie können das Elterngeld hier auch beantragen.
• Wenn Sie Ihr Elterngeld verändern möchten, ist uns dies bis spätestens zum 15. eines Monats mitzuteilen. Bei der nächsten Auszahlung erhalten Sie dann den korrekten Betrag.
• Der Antrag ist spätestens an dem Tag zu stellen, an dem die Leistung erstmals bezogen werden soll. Möchten Sie Leistungen für Tage vor dem Tag der Antragstellung beziehen, müssen Sie dies begründen. Die Begründung geben Sie unter „Sonstige Auskünfte“ auf dem Formular „Begäran om föräldrapenning“ [Antrag auf Elterngeld] an.
• Wenn Sie bereits jetzt wissen, wie lange Sie sich im Elternurlaub befinden werden, können Sie direkt einen Antrag für den gesamten Zeitraum stellen.
• Bei erstmaliger Antragstellung auf Elterngeld oder bei Veränderung Ihres Einkommens legen Sie bitte eine Lohn-/Gehaltsabrechnung bei.
Ihr persönlicher Sachbearbeiter wird sich innerhalb einer Woche nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sie erhalten dann Informationen darüber, bis wann wir voraussichtlich in Ihrem Fall entschieden haben werden. Sie können von einer zirka dreimonatigen Bearbeitungsdauer ausgehen.
Gut zu wissen!
Zur Prüfung Ihres Antrags werden wir ein persönliches Treffen vereinbaren. Sie sollten sich auf dieses Treffen vorbereiten. Überlegen Sie sich, welche Hilfe Sie benötigen und welche Mehrkosten Ihnen durch Ihre Behinderung entstehen.
Ihr Antrag wird nur geprüft, wenn Sie ein ärztliches Gutachten einreichen. Dies sollte so bald wie möglich erfolgen! Die Försäkringskassan kann erst nach Eingang des Gutachtens mit der Prüfung Ihres Anspruchs auf Behindertenbeihilfe beginnen.
Diese Serviceverpflichtung gilt für Fälle, die ab dem 1. Dezember 2009 eingegangen sind.
Sofern uns alle notwendigen Informationen vorliegen, dauert die Bearbeitung Ihres Falls höchstens 30 Tage.
Sollten weitere Informationen oder Unterlagen erforderlich sein oder falls wir Ihren Fall eingehender untersuchen müssen, kann die Bearbeitung länger dauern. In diesem Fall setzen wir uns innerhalb einer Woche mit Ihnen in Verbindung.
Gut zu wissen!
• Wir benötigen eine Mutterschaftsbescheinigung und ein Gutachten Ihres Arbeitgebers zur Arbeitsplatzumsetzung, bevor wir über Ihren Anspruch auf Mutterschaftsgeld entscheiden können. Legen Sie diese Unterlagen Ihrem Antrag bei.
• Beschreiben Sie Ihre Arbeitsaufgaben so eingehend wie möglich, dann fällt es uns leichter, Ihren Antrag zu bearbeiten. Verwenden Sie gerne eine Beilage, wenn der Platz auf dem Formular nicht ausreicht.
• Geben Sie in Ihrem Antrag bitte an, wenn Sie mehrere Arbeitgeber haben, auch wenn sich Ihr Antrag auf Mutterschaftsgeld nur auf eine Arbeitstelle bezieht.
Diese Serviceverpflichtung gilt für Fälle, die ab dem 1. Dezember 2009 eingegangen sind.
Verbindung setzen.
Sie erhalten dann Informationen darüber, bis wann wir voraussichtlich in Ihrem Fall entschieden haben werden. Sie können von einer zirka viermonatigen Bearbeitungsdauer ausgehen.
Gut zu wissen!
• Wenn Sie Anspruch auf Krankenzuschuss haben, kann auch ein Anspruch auf Wohnzulage bestehen.
Sofern uns alle notwendigen Informationen vorliegen, dauert die Bearbeitung Ihres Falls höchstens 30 Tage.
Sollten weitere Informationen oder Unterlagen erforderlich sein oder falls wir Ihren Fall eingehender untersuchen müssen, kann die Bearbeitung länger dauern. In diesem Fall setzen wir uns innerhalb einer Woche mit Ihnen in Verbindung.
Gut zu wissen!
• Sorgen Sie dafür, dass Ihr Arbeitgeber Sie so schnell wie möglich krank meldet.
• Senden Sie Ihre ärztlichen Unterlagen zusammen mit Ihrer Versicherung ein.
• Prüfen Sie insbesondere Frage 4 der Versicherung, damit Sie nicht vergessen anzugeben, wie hoch Ihr beantragtes Krankengeld ausfallen soll, und um zu kontrollieren, dass das angegebene Datum korrekt ist. Außerdem müssen Sie unter Frage 3 mit eigenen Worten beschreiben, inwiefern sich die Krankheit auf Ihre Arbeitsfähigkeit auswirkt.
• Geben Sie Ihre Telefonnummer auf dem Formular an, damit wir Sie gegebenenfalls schneller erreichen können. Manchmal ist eine Überprüfung von Angaben erforderlich.
• Bei erstmaliger Antragstellung auf Krankengeld oder bei Veränderung Ihres Einkommens legen Sie bitte eine Kopie Ihrer Lohn-/Gehaltsabrechnung bei.
Wenn Sie länger als 60 Tage krank sind
Wenn Sie länger als 60 Tage krank sind, wird Ihnen ein persönlicher Sachbearbeiter zugeteilt.
Nähere Informationen über die weitere Vorgehensweise erhalten Sie in einem Informationsblatt.
formationsblatt für Personen, die länger als 60 Tage krank sind (Link).
Sofern uns alle notwendigen Informationen vorliegen, dauert die Bearbeitung Ihres Falls höchstens 30 Tage.
Sollten weitere Informationen oder Unterlagen erforderlich sein oder falls wir Ihren Fall eingehender untersuchen müssen, kann die Bearbeitung länger dauern. In diesem Fall setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Gut zu wissen!
• Nutzen Sie gerne unseren Online-Elternservice. Hier können Sie zeitweiliges Elterngeld beantragen.
• Wir können Ihren Fall nur bearbeiten, wenn Sie sowohl den Antrag auf zeitweiliges Elterngeld als auch die Bescheinigung von der Vorschule oder Schule des Kindes einreichen.
• Der Antrag ist spätestens an dem Tag zu stellen, an dem die Leistung erstmals bezogen werden soll. Möchten Sie Leistungen für Tage vor dem Tag der Antragstellung beziehen, müssen Sie dies begründen. Die Begründung geben Sie unter „Sonstige Auskünfte“ auf dem Formular „Begäran om tillfällig föräldrapenning" [Antrag auf zeitweiliges Elterngeld] an.
Ihr persönlicher Sachbearbeiter wird sich innerhalb einer Woche nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sie erhalten dann Informationen darüber, bis wann wir voraussichtlich in Ihrem Fall entschieden haben werden. Sie können von einer zirka dreimonatigen Bearbeitungsdauer ausgehen.
Gut zu wissen!
• Zur Prüfung Ihres Antrags werden wir ein persönliches Treffen vereinbaren. Sie sollten sich auf dieses Treffen vorbereiten. Überlegen Sie sich, welche Hilfe Ihr Kind benötigt und welche Kosten Ihnen daraus entstehen.
• Ihr Antrag wird nur geprüft, wenn Sie ein ärztliches Gutachten einreichen. Dies sollte so bald wie möglich erfolgen! Die Försäkringskassan kann erst nach Eingang des Gutachtens mit der Prüfung Ihres Anspruchs auf Pflegezuschuss beginnen.
Diese Serviceverpflichtung gilt für Fälle, die ab dem 1. Dezember 2009 eingegangen sind.